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Wenn ein Vorhaben in einem sensiblen oder geschützten Gebiet geplant wird, werden in einem Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) mögliche Eingriffe und Konflikte im Bezug auf Natur und Landschaft zusammengestellt. Daraus werden Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung der Beeinträchtigungen sowie ggf. erforderliche Ausgleichsmaßnahmen erarbeitet.