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Wenn Vorhaben einen Teil des Schutzgebietsnetzes von „Natura 2000“ (FFH-Gebiete und Vogelschutz-Gebiete) erheblich beeinträchtigen könnten, muss die Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen geprüft werden.
Zunächst wird in einer FFH-Vorprüfung in der Regel auf Grundlage der vorhandenen Daten und der Ortseinsicht abgeklärt, ob ein Natura2000-Gebiet durch das Vorhaben erheblich beeinträchtigt werden kann. Nur wenn dabei nachgewiesen werden kann, dass erhebliche Beeinträchtigungen auszuschließen sind, ist keine vertiefende FFH-Verträglichkeitsprüfung notwendig.